1. Allgemeines
1.1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Wille GmbH, Stickgraser Allee 1, 27751 Delmenhorst und dem Besteller.
Entgegenstehende, zusätzliche oder von diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers werden nicht Vertragsinhalt, es sei denn, Wille GmbH hätte ihrer Geltung schriftlich zugestimmt. Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn WILLE GmbH eine Lieferung an den Besteller in Kenntnis seiner entgegenstehenden, zusätzlichen oder abweichenden Bedingungen vorbehaltlos ausführt.
Sollte der Besteller entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden, wird diesen hiermit ausdrücklich widersprochen.
1.2 Vertragsvereinbarung
Vertragssprache ist Deutsch. Besteller im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind ausschließlich Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Eine Belieferung von Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB ist ausdrücklich ausgeschlossen.
1.3 Registrierung
Besteller können einen Kundenaccount anlegen. Hierbei werden die zur Leistungserbringung durch Wille GmbH erforderlichen Daten abgefragt. Die Eingaben werden durch Klicken auf den Button „Registrieren“ bestätigt. Besteller erhalten hierauf eine Bestätigungsmail mit den für einen Login erforderlichen Angaben. Erst wenn sich der Besteller erstmals mit diesen Angaben auf der Website der Wille GmbH eingeloggt hat, ist die Registrierung abgeschlossen. Das Passwort, welches dem Besteller den Zugang zum persönlichen Bereich ermöglicht, ist streng vertraulich zu behandeln und darf keinesfalls an Dritte weitergegeben werden. Der Besteller trifft geeignete und angemessene Maßnahmen, um eine Kenntnisnahme seines Passwortes durch Dritte zu verhindern. Ein Kundenaccount kann nicht auf andere Nutzer/ Kunden oder sonstige Dritte übertragen werden. Für Schäden, die durch den Missbrauch des Passwortes entstehen, haftet Wille GmbH nicht.
1.4 Vertragsschluss
1.4.1 Über Onlineshop
Die Darstellung des Sortiments im Onlineshop der Wille GmbH ist zunächst freibleibend und unverbindlich. Der Bestellvorgang besteht aus insgesamt vier Schritten. Im ersten Schritt wählt der Besteller die gewünschten Waren aus. Im zweiten Schritt gibt der Besteller Daten einschließlich Rechnungsanschrift und ggf. abweichender Lieferanschrift ein, soweit diese nicht bereits in einem bestehenden Kundenaccount hinterlegt sind. Im dritten Schritt wählt der Besteller die gewünschte Zahlungsmethode aus. Im vierten Schritt hat der Besteller die Möglichkeit, sämtliche Angaben (z.B. Name, Anschrift, Zahlungsweise, bestellte Artikel) noch einmal zu überprüfen und ggf. Eingabefehler zu berichtigen, bevor der Besteller seine Bestellung durch Klicken auf den Button „zahlungspflichtig bestellen“ bestätigt. Mit der Bestellung erklärt der Besteller verbindlich sein Vertragsangebot. Wille GmbH wird dem Besteller den Zugang der Bestellung unverzüglich bestätigen. Die Zugangsbestätigung stellt noch keine verbindliche Annahme der Bestellung dar.
Wille GmbH ist berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Tagen nach Eingang der Bestellung per E-Mail, Telefon, postalisch oder durch Mitteilung der Absendung der Ware verbindlich anzunehmen. Erst mit der Annahme kommt der Vertrag zustande. Der Vertragstext wird von Wille GmbH gespeichert und dem Besteller nach Absendung seiner Bestellung nebst den vorliegenden AGB und Kundeninformationen in Textform (z.B. E-Mail oder postalisch) zugeschickt. Der Vertragstext kann nach Absendung der Bestellung jedoch nicht mehr über die Internetseite abgerufen werden. Der Besteller kann über die Druckfunktion des Browsers die maßgebliche Website mit dem Vertragstext ausdrucken.
1.4.2 Individueller Vertragsschluss
Der Vertragsschluss findet individuell durch Angebot und Annahme statt. Soweit nicht anders vereinbart ist hierbei der übliche Ablauf, dass der Besteller der Wille GmbH eine Anfrage stellt und hierauf von der Wille GmbH ein verbindliches Angebot erhält, welches der Besteller binnen der im Angebot ausgewiesenen Angebotsgültigkeit annehmen kann.
Mit der Annahme kommt der Vertrag zustande. Eine gesonderte Speicherung des Vertragstextes durch Wille GmbH findet nicht statt, sondern der Vertragsinhalt ergibt sich jeweils individuell aus der getroffenen Vereinbarung.
Eine Bestellung wird erst verbindlich, wenn diese von Wille GmbH durch eine schriftliche Auftragsbestätigung innerhalb von 14 Tagen bestätigt wurde oder Wille GmbH die Bestellung ausführt, insbesondere Wille GmbH der Bestellung durch Übersendung der Produkte nachkommt. Eine mit Hilfe automatischer Einrichtungen erstellte Auftragsbestätigung, bei der Unterschrift und Namenswiedergabe fehlen, gilt als schriftlich. Das Schweigen von Wille GmbH auf Angebote, Bestellungen, Aufforderungen oder sonstige Erklärungen des Bestellers gilt nur als Zustimmung, sofern dies vorher schriftlich vereinbart wurde. Soweit die Auftragsbestätigung offensichtliche Irrtümer, Schreib- oder Rechenfehler enthält, ist diese für Wille GmbH nicht verbindlich.
2. Lieferung
2.1 Teillieferungen
Wille GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt, wenn dies für den Besteller zumutbar ist. Im Falle von Teillieferungen fallen dem Besteller jedoch keine zusätzlichen Versandkosten an. Anderes gilt, wenn eine Teillieferung (sukzessive Lieferung) einzelner Teile auf ausdrücklichen Wunsch durch den Besteller und trotz der Möglichkeit der einheitlichen Lieferung erfolgen soll. In diesem Fall trägt der Besteller die jeweils für die Teillieferung anfallenden Versandkosten.
2.2 Liefer- und Leistungsverzögerungen
Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt im Sinne des §275 BGB und aufgrund von außergewöhnlichen und unvorhersehbaren Ereignissen, welche auch durch äußerste Sorgfalt von Wille GmbH nicht verhindert werden können und welche Wille GmbH nicht zu vertreten hat (hierzu gehören insbesondere Streiks, behördliche oder gerichtliche Anordnungen und Fälle nicht richtiger oder nicht ordnungsgemäßer Selbstbelieferung trotz dahingehenden Deckungsgeschäfts), berechtigt Wille GmbH dazu, die Lieferung um die Dauer des behindernden Ereignisses zu verschieben.
2.3 Ausschluss der Lieferung
Postfachanschriften werden nicht beliefert.
Innergemeinschaftliche Lieferungen erfolgen ausschließlich an Unternehmer mit gültiger Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (i.S. des § 6a UStG). Der Besteller ist verpflichtet, seine gültige Umsatzsteuer-Identifikationsnummer vor Vertragsschluss mitzuteilen. Erfolgt keine Mitteilung oder ist die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer ungültig, behält sich Wille GmbH vor, die Lieferung zu verweigern oder diese als steuerpflichtige Inlandslieferung mit deutscher Umsatzsteuer abzurechnen.
2.4 Annahmeverzug
Gerät der Besteller mit der Abnahme der bestellten Ware in Verzug, ist Wille GmbH nach Setzung einer angemessenen Nachfrist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz wegen Verzug oder wegen Nichterfüllung zu beanspruchen. Während des Annahmeverzugs trägt der Besteller die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung.
2.5 Leistungszeit
Die individuell vereinbarten bzw. im Shop vermerkten Lieferzeiten sind Circa-Zeiten und können für jede Leistung unterschiedlich ausfallen. Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung bzw. beginnt Wille GmbH mit der Leistungserbringung erst nach Auftragsbestätigung und Erhalt der für den Auftrag erforderlichen Unterlagen, Genehmigungen und nach ordnungsgemäßer Erfüllung der übrigen Verpflichtungen durch den Besteller.
Die Vereinbarung von Terminen bedarf der Schriftform. Termine sind unverbindlich, soweit diese nicht vorher von Wille GmbH schriftlich als verbindlich bezeichnet werden. Der Fristbeginn für die Leistung ist bei Vorkassenzahlung der Tag nach Erteilung des Zahlungsauftrags an das überweisende Kreditinstitut bzw. bei Zahlung per Nachnahme oder auf Rechnung der Tag nach Vertragsschluss. Die Frist endet am individuell vereinbarten oder im Shop vermerkten letzten Tag. Fällt der letzte Tag der Frist auf einen Samstag, Sonntag oder einen am Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag, endet die Frist am nächsten Werktag. Nachträgliche Änderungswünsche durch den Besteller unterbrechen eine individuell vereinbarte Frist bis zur Klärung des Sachverhaltes. Anschließend wird eine neue Frist gesetzt.
2.6 Laufzeit bei Rahmenvereinbarungen
Bei Rahmenvereinbarungen wird stets eine Laufzeit bestimmt. Eine Verlängerung der Laufzeit ist möglich und bedarf der Textform.
Sofern Wille GmbH mit dem Besteller einen Rahmenvertrag über künftige Lieferungen mit festen Lieferzeiten geschlossen hat und der Besteller die Produkte nicht rechtzeitig abruft, ist Wille GmbH nach fruchtlosem Ablauf einer von Wille GmbH gesetzten angemessenen Nachfrist berechtigt, die Produkte zu liefern und in Rechnung zu stellen, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz oder Aufwendungsersatz zu verlangen. Die Schadensersatz- oder Aufwendungsersatzpflicht gilt nicht, wenn der Besteller den nicht rechtzeitigen Abruf der Produkte nicht zu vertreten hat.
2.7 Verpackung
Die Art der Verpackung bestimmt Wille GmbH. Verpackungsmaterialien werden nur zurückgenommen, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder gesetzlich vorgeschrieben ist. Die Wahl des Lieferanten obliegt WILLE GmbH.
3. Zahlung
3.1 Preise und Versandkosten
Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich Umsatzsteuer und ggf. anfallender Kosten für Überführung der bestellten Ware, anfallende Zölle und zusätzlicher Steuern. Hinzu kommen noch die jeweils gesondert ausgewiesenen Kosten für Verpackung und Versand, soweit nicht Abholung an unserem Geschäftssitz vereinbart wird.
Der Mindestbestellwert beträgt 25,00 EUR. Bei einer Bestellung, die den Mindestbestellwert nicht erreicht, ist Wille GmbH berechtigt, einen Mindermengenzuschlag zu erheben.
Ein Skonto kann vereinbart werden. Die entsprechende Vereinbarung bedarf der Textform. Bei Wartungs-, Reparatur- und Montagekosten ist kein Skontoabzug möglich.
Die Zahlung mit Wechsel bedarf einer individuellen Vereinbarung. Schecks werden nur unter Vorbehalt angenommen und gelten erst nach endgültiger Gutschrift als Bezahlung.
Bei der Vereinbarung eines Fest-, Pauschal- oder Höchsthonorars im Rahmen eines Dienstvertrages gilt dieser nur, solange die Summe der Rechnungen diesen Betrag nicht überschreitet. Forderungen aus Mehraufwand bei Verstößen der Mitwirkungspflichten bleiben unberührt.
Bei Rahmenvereinbarungen gelten die vereinbarten Preise stets für die Laufzeit der Rahmenvereinbarung. Wird eine Verlängerung vereinbart, kann eine aktualisierte Preiskalkulation zugrunde gelegt werden. Auf die abgeänderten Preise wird der Besteller entsprechend vor Abschluss der Vertragsverlängerung hingewiesen.
3.2 Zahlungsmöglichkeiten
Der Besteller hat bei Wille GmbH folgende Zahlungsmöglichkeiten: Vorkasse und Rechnung. Die Auswahl erfolgt bei einer Bestellung im Shop im Rahmen des Bestellablaufs. Im Übrigen gilt die individuell vereinbarte Zahlungsart.
3.3 Zahlungsverzug
Der Besteller gerät mit der Zahlung in Verzug, wenn die Zahlung nicht innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Rechnung bei Wille GmbH eingeht. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank berechnet. Sollte der Besteller mit seinen Zahlungen in Verzug geraten, so behält sich Wille GmbH vor, eine pauschale Mahngebühr in Höhe von 2,50 Euro in Rechnung zu stellen, sofern nicht im Einzelfall ein höherer Schaden nachgewiesen wird. Dem Besteller verbleibt die Möglichkeit nachzuweisen, dass Wille GmbH kein oder ein geringerer Schaden entstanden ist.
3.4 Zurückbehaltungsrecht
Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts steht dem Besteller nur für solche Gegenansprüche zu, die fällig sind und auf demselben rechtlichen Verhältnis wie seine Verpflichtung beruhen.
4. Verantwortlichkeit des Bestellers
4.1 Allgemeines
Für Inhalt und Richtigkeit, der vom Besteller übermittelten Daten und Informationen ist ausschließlich der Besteller selbst verantwortlich. Der Besteller verpflichtet sich zudem, keine Daten zu übermitteln, deren Inhalte Rechte Dritter verletzen oder gegen bestehende Gesetze verstoßen. Der Besteller bestätigt mit der Übertragung von Daten an Wille GmbH, die urheberrechtlichen Bestimmungen eingehalten zu haben.
4.2 Freistellung
Der Besteller hält Wille GmbH von allen Ansprüchen frei, die von Dritten wegen solcher Verletzungen gegenüber Wille GmbH geltend gemacht werden. Dies umfasst auch die Erstattung von Kosten notwendiger rechtlicher Vertretung.
4.3 Datensicherung
Für die Sicherung der übersandten Informationen ist der Besteller mitverantwortlich. Wille GmbH kann nicht für den Verlust von übersandten Informationen verantwortlich gemacht werden, da Wille GmbH keine allgemeine Datensicherungsgarantie übernimmt.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Allgemein
Die von Wille GmbH gelieferten Waren, Werke und Materialien bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher gegenwärtigen und zukünftigen Forderungen aus der Geschäftsverbindung im Eigentum der Wille GmbH. Der Besteller tritt seinen Anspruch bzw. Ersatz, den er für die Beschädigung, Zerstörung oder den Verlust dieser Sachen erhält, an Wille GmbH ab. Der Besteller ist, soweit nachfolgend nichts Abweichendes vereinbart wird, nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstände zu veräußern, zu verschenken, zu verpfänden oder zur Sicherheit zu übereignen.
5.2 Pfändung und anderweitige Beeinträchtigungen
Wird die unter dem Eigentumsvorbehalt stehende Sache gepfändet oder anderweitig durch Dritte beeinträchtigt, hat der Besteller die Wille GmbH unverzüglich zu benachrichtigen, damit eine Klage gem. §771 ZPO erhoben werden kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den der Wille GmbH entstandenen Ausfall.
5.3 Weiterveräußerung
Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an Wille GmbH in Höhe des vereinbarten Faktura-Endbetrages (inkl. Umsatzsteuer) ab. Diese Abtretung gilt unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von der Wille GmbH, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. Wille GmbH wird jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
5.4 Umbildung, Be- und Verarbeitung
Die Be- und Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Besteller erfolgt stets namens und im Auftrag der Wille GmbH. In diesem Fall setzt sich das Anwartschaftsrecht des Bestellers an der Kaufsache an der umgebildeten Sache fort. Sofern die Kaufsache mit anderen, der Wille GmbH nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet wird, erwirbt Wille GmbH das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des objektiven Wertes der Kaufsache zu den anderen bearbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung.
Dasselbe gilt für den Fall der Vermischung. Sofern die Vermischung in der Weise erfolgt, dass die Sache des Bestellers als Hauptsache anzusehen ist, gilt als vereinbart, dass der Besteller der Wille GmbH anteilmäßig Miteigentum überträgt und das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für Wille GmbH verwahrt. Zur Sicherung der Forderungen gegen den Besteller tritt dieser auch solche Forderungen an Wille GmbH ab, die dem Besteller durch die Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Grundstück gegen einen Dritten erwachsen; Wille GmbH nimmt diese Abtretung schon jetzt an.
5.5 Rücknahme
Bei vertragswidrigem Verhalten durch den Besteller, insbesondere bei Zahlungsverzug, aber auch im Falle der Beantragung eines Insolvenzverfahrens über sein Vermögen, ist Wille GmbH berechtigt, die Sache zurückzunehmen. In der Rücknahme der Sache liegt in diesem Fall kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, Wille GmbH erklärt dies ausdrücklich in Textform.
5.6 Freigabe von Sicherheiten
Übersteigt der Wert der Sicherheiten den Wert der gesicherten Forderungen um mehr als 15 Prozent, ist Wille GmbH auf Verlangen des Bestellers hin zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet.
5.7 Unterlagen, Zeichnungen, Muster
Wille GmbH behält sich das Eigentum an den im Rahmen des Kundenauftrages erstellten Zeichnungen, Mustern und Unterlagen vor. Eine Zugänglichmachung an Dritte durch den Besteller bedarf der ausdrücklichen, schriftlichen Zustimmung der Wille GmbH.
6. Exportkontrolle
Die gelieferte Ware ist grundsätzlich für den Vertrieb und die Nutzung im Erstlieferland bestimmt. Eine Weiterveräußerung ist nicht ausgeschlossen, kann jedoch Exportkontrollvorschriften unterliegen.
Der Besteller verpflichtet sich, alle geltenden Exportkontrollvorschriften einzuhalten, insbesondere die EU-Dual-Use-Verordnung (VO (EU) 2021/821), das Außenwirtschaftsgesetz (AWG) und die Außenwirtschaftsverordnung (AWV). Dies umfasst insbesondere die Einhaltung von Genehmigungen und Regulierungen bei Weiterveräußerung in Embargoländer sowie die Ausfuhr von genehmigungspflichtigen Produkten und Gütern (Dual-Use).
Der Besteller verpflichtet sich ferner, Wille GmbH auf Anforderung alle zur Prüfung erforderlichen Informationen zur Verfügung zu stellen. Bei Verstößen gegen Exportkontrollvorschriften haftet ausschließlich der Besteller.
7. Gewährleistung
7.1 Gewährleistung beim Kaufvertrag
7.1.1 Allgemein
Es bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte. Ein Gewährleistungsanspruch kann nur hinsichtlich der Beschaffenheiten der Ware entstehen, zumutbare Abweichungen in den ästhetischen Eigenschaften der Ware unterfallen nicht dem Gewährleistungsanspruch. Insbesondere hinsichtlich der Beschreibungen, Darstellungen und Angaben in unseren Angeboten, Prospekten, Katalogen, auf der Website und sonstigen Unterlagen kann es zu technischen und gestalterischen Abweichungen kommen (z.B. Farbe, Gewicht, Abmessung, Gestaltung, Maßstab, Positionierung o.ä.), soweit diese Änderungen für den Besteller zumutbar sind. Solche zumutbaren Änderungsgründe können sich aus handelsüblichen Schwankungen und technischen Produktionsabläufen ergeben. Soweit zusätzlich zu den Gewährleistungsansprüchen Garantien gegeben werden, findet der Besteller deren genaue Bedingungen jeweils beim Produkt. Mögliche Garantien berühren die Gewährleistungsrechte nicht.
Der Besteller ist dazu verpflichtet, der Wille GmbH die mangelhafte Ware zum Zwecke der Nacherfüllung zur Verfügung zu stellen.
7.1.2 Gewährleistungsanspruch
Im Falle eines Mangels leistet Wille GmbH nach eigener Wahl die Nacherfüllung in Form der Mangelbeseitigung oder der Neulieferung. Dabei geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder Verschlechterung der Sache bereits mit Übergabe an die zum Transport bestimmte Person auf den Besteller über. Der Besteller muss offensichtliche Mängel unverzüglich, d.h. innerhalb von 7 Tagen, und nicht offensichtliche Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Den Besteller trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
7.1.3 Rechte bei unwesentlichem Mangel
Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht dem Besteller unter Ausschluss des Rücktrittsrechts lediglich das Recht zur angemessenen Minderung des Kaufpreises zu.
7.1.4 Schadensersatz für Mängel
Für Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung oder Verwendung zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Auf den nachfolgenden Haftungsausschluss wird ausdrücklich hingewiesen.
7.1.5 Verjährung
Für gebrauchte Waren ist die Gewährleistung ausgeschlossen und für Neuwaren beträgt diese 1 Jahr. Ausgenommen hiervon ist der Rückgriffsanspruch nach § 478 BGB.
Die Verkürzung der Verjährung schließt ausdrücklich nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit aus. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben hiervon unberührt.
Die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen setzt voraus, dass der Besteller seiner Rügeobliegenheit gemäß § 377 HGB ordnungsgemäß nachgekommen ist (siehe auch 7.2.5).
7.1.6 Einschränkung der Gewährleistung bei einsatzspezifischen Anforderungen
Wille GmbH übernimmt Gewährleistung ausschließlich für die im Verkaufsprospekt und Angebot ausdrücklich genannten technischen Eigenschaften und die übliche Beschaffenheit der Produkte. Aussagen zur Eignung eines Produkts für bestimmte Betriebs- oder Einsatzbedingungen (z. B. Medium, Druck, Temperatur, Einbauort, Montageart) stellen unverbindliche Empfehlungen dar und begründen keine Zusicherung oder Garantie.
Der Besteller ist allein verantwortlich für die Prüfung der Eignung, Beständigkeit und Funktion der Produkte im Hinblick auf die konkreten Einsatzbedingungen. Eine Auftragsbestätigung stellt keine Zusicherung besonderer Eigenschaften dar. Mitarbeiter und Vertreter von Wille GmbH sind nicht befugt, Garantien oder Zusicherungen zur besonderen Verwendbarkeit oder Wirtschaftlichkeit der Produkte abzugeben.
Garantien oder Zusicherungen bedürfen stets der ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Allgemeine Begriffe, Normverweise, Gütezeichen oder Muster begründen keine Garantie.
Wille GmbH übernimmt keine ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung hinsichtlich der Lebensdauer der Produkte, da deren Einsatzbedingungen außerhalb des Einflussbereichs von Wille GmbH liegen.
7.2 Gewährleistung beim Werkvertrag
7.2.1 Gewährleistungsanspruch
Es bestehen gesetzliche Gewährleistungsrechte. Ist das Werk mangelhaft und verlangt der Besteller Nacherfüllung, kann Wille GmbH nach seiner Wahl den Mangel beseitigen oder ein neues Werk herstellen. Werden Mängel auch nach wenigstens zweimaligem Nachbesserungsversuch nicht behoben, so hat der Besteller Anspruch auf Rücktritt oder Minderung.
7.2.2 Rechte bei unwesentlichem Mangel
Beim Vorliegen eines nur unwesentlichen Mangels steht dem Besteller unter Ausschluss des Rücktrittsrechts lediglich das Recht zur angemessenen Minderung des vereinbarten Werklohns zu.
7.2.3 Schadensersatz für Mängel
Für Schäden, die auf eine unsachgemäße Behandlung oder Verwendung zurückzuführen sind, wird keine Gewähr geleistet. Auf den nachfolgenden Haftungsausschluss wird ausdrücklich hingewiesen.
7.2.4 Gefahrenübergang
Die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der Verschlechterung des Werks geht im Rahmen der Gewährleistungsabwicklung erst mit der Abnahme des Werks auf den Besteller über.
7.2.5 Rügeobliegenheit
Der Besteller muss in entsprechender Anwendung des § 377 HGB offensichtliche Mängel unverzüglich, d.h. binnen 7 Tagen, und nicht offensichtliche Mängel unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzeigen; andernfalls ist die Geltendmachung des Gewährleistungsanspruchs ausgeschlossen und die Ware gilt als genehmigt. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung.
Den Besteller trifft die volle Beweislast für sämtliche Anspruchsvoraussetzungen, insbesondere für den Mangel selbst, für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels und für die Rechtzeitigkeit der Mängelrüge.
7.2.6 Verjährung
Gewährleistungsansprüche verjähren grundsätzlich innerhalb eines Jahres nach dem Gefahrenübergang.
Abweichend hiervon beträgt die Verjährungsfrist fünf Jahre, wenn der Mangel ein Bauwerk betrifft oder das Werk in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen für ein Bauwerk besteht (§ 634a Abs. 1 Nr. 2 BGB).
Die Verkürzung der Verjährung gilt nicht für Ansprüche wegen Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
7.3 Ausschluss der Gewährleistung
Wird Wille GmbH als Dienstleister tätig, so ist lediglich die Leistung und kein konkreter Erfolg geschuldet. Wille GmbH leistet keine Gewähr dafür, wie die aus den Erhebungen, Analysen und Untersuchungen abzuleitenden Schlussfolgerungen und Empfehlungen umgesetzt werden. Insbesondere richtet sich die zu erbringende Leistung stets nach dem individuellen Auftrag. Gesetzliche Gewährleistungsansprüche bestehen nicht, wenn es sich um einen Dienstvertrag handelt.
8. Haftung
8.1 Haftungsausschluss
Wille GmbH, sowie ihre gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, haften nur für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.
Bei der Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (Kardinalpflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) haftet Wille GmbH auch bei einfacher Fahrlässigkeit. Dabei beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
Eine weitergehende Haftung ist – vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Vorschriften – ausgeschlossen.
8.2 Haftungsvorbehalt
Der vorstehende Haftungsausschluss betrifft nicht die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Auch die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben von diesem Haftungsausschluss unberührt.
8.3 Datensicherung
Wille GmbH führt im Rahmen der Leistungserbringung effektive Datensicherungen durch, übernimmt jedoch keine allgemeine Datensicherungsgarantie, für die vom Besteller übermittelten Daten. Der Besteller ist auch selbst dafür verantwortlich in regelmäßigen Abständen angemessene Backups seiner Daten zu erstellen und so einem Datenverlust vorzubeugen. Wille GmbH lässt bei der Erbringung der vereinbarten Dienstleistung die angemessene Sorgfalt walten und wird die Datensicherung mit der erforderlichen Fachkenntnis erbringen. Wille GmbH sichert jedoch nicht zu, dass die gespeicherten Inhalte oder Daten, auf die der Besteller zugreift, nicht versehentlich beschädigt oder verfälscht werden, verloren gehen oder teilweise entfernt werden.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Gerichtsstand
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag wird der Geschäftssitz der Wille GmbH vereinbart, sofern der Besteller Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
9.2 Rechtswahl
Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach dem Heimatrecht des Bestellers entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.
9.3 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken. Zur Ausfüllung der Lücke verpflichten sich die Vertragsparteien, eine Regelung zu treffen, die dem entspricht, was nach dem Sinn und Zweck dieses Vertrages vereinbart worden wäre, wenn die Angelegenheit von vornherein bedacht worden wäre.
Stand: 1. Juli 2025
Wille GmbH
Stickgraser Allee 1
27751 Delmenhorst