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für energieeffiziente Druckluftsysteme!

Am 01. August 2024 sind neue Fassungen der Publikationen (Merkblatt, Anlagen zum Merkblatt, Infoblatt CO2-Faktoren, Glossar) in Kraft getreten.

Was bedeutet das für Sie als Unternehmer:

Der Staat unterstützt Sie bei Ersatz oder Neuanschaffung eines hocheffizienten Kompressors und den damit verbundenen Planungs- und Errichtungskosten

Gefördert wird dabei u.a.:

Modul 1: Querschnittstechnologien

Über Modul 1 werden der Erwerb und die Installation von hocheffizienten elektrischen Motoren, Pumpen, Ventilatoren und Drucklufterzeugern gefördert. Anlagen bzw. Komponenten, für die eine Förderung beantragt wird, müssen im Unternehmen vorhandene Bestandsanlage/ Bestandskomponente ersetzen.

Gegenstand der Förderung sind dabei eben auch hocheffiziente Drucklufterzeuger sowie deren übergeordnete Steuerung

 

Welche Vorteile habe ich?

  1. Energie sparen: weniger kWh – weniger Kosten
  2. Geld sparen: Hohe staatliche Förderung bei der Neu- oder Ersatzbeschaffung
  3. Mehr Geld sparen: profitieren Sie von Sonderkonditionen für hocheffiziente Anlagen.
  4. CO2 sparen: weniger Emissionen –gut für die Umwelt – gut für Sie
  5. Zeit sparen: Kompetente und durchgängige Beratung durch die WILLE GmbH
  6. Steuern sparen: Abschreibungen für Neuanlagen nutzen
  7. Ärger ersparen: Neuanlagen mit verlängerten Garantiezeiten bis zu 5 Jahren

Wie geht das?

  1. Fachberater der WILLE GmbH einladen.
    Wir ermitteln Ihren aktuellen Druckluftbedarf, Kosten und Einsparmöglichkeiten.
  2. Angebot einholen
    Hier sind alle Kosten sichtbar, auf Wunsch auch mit Service-Vereinbarung über 5 Jahre
  3. BAFA-Antrag stellen
    BAFA-Antrag einfach online ausfüllen (1-Seiter) unsere Fachberater unterstützen Sie
  4. Bestellen
    und auf sichere, effiziente und saubere Druckkluft freuen

Investitionsvolumen und Höhe der Förderung

  • Kleine Unternehmen erhalten eine Förderung in Höhe von 25 % bezogen auf die Kosten der förderfähigen Investition. Bei Mittleren Unternehmen beträgt die Höhe der Förderung 20 %.
  • Das Investitionsvolumen muss mindestens 2.000 Euro pro Maßnahme betragen.
  • Für Maßnahmen, die technisch, wirtschaftlich und administrativ in Zusammenhang stehen, darf über Modul 1 maximal ein Zuschuss in Höhe von insgesamt 200.000 Euro beantragt werden. Dies gilt auch dann, wenn diese zusammenhängenden Maßnahmen auf mehrere Förderanträge verteilt werden

Was bieten wir noch an??

Ölfreie Druckluft, alternativ Anlagen mit Lebensmittelöl

Druckluftmonitoring – Fernüberwachung

Wärmerückgewinnung

Leckage-Beseitigung

Alle vollständigen Informationen finden Sie unter diesem Link (BAFA):
BAFA – Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit