Neue EEW-Richtlinie in Kraft getreten
Am 1. Mai 2023 ist die überarbeitete Richtlinie des Förderprogramms „Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz“ (EEW) in Kraft getreten.
Verbesserte Förderungsmöglichkeiten für Kleine Unternehmen
- Seit dem 1. Mai 2023 wird bei der EEW-Förderung erstmalig zwischen Kleinen Unternehmen (KU) und Mittelständischen Unternehmen unterschieden (MU). Somit können nun Kleine Unternehmen bis zu 50% Förderung erhalten, 10% mehr als zuvor.
- Höhere Förderbeträge können sich für KU auch aus folgender Änderung ergeben: Der CO2-Förderdeckel für kleine Unternehmen wurde von bisher 900 Euro auf 1.200 Euro pro Tonne CO2 und Jahr angehoben.
- Zudem ist nun auch eine Förderung über Artikel 17 der AGVO möglich. Dieser Artikel richtet sich ausschließlich an KMU und ermöglicht eine Förderung in Höhe von 10 % für MU und 20 % für KU. Die Prozentangabe bezieht sich dabei auf die Beschaffungskosten der förderfähigen Investition.
Was bedeutet das für Sie als Unternehmer:
Der Staat unterstützt Sie bei Ersatz oder Neuanschaffung eines hocheffizienten Kompressors und den damit verbundenen Planungs- und Errichtungskosten
Gefördert wird dabei u.a.:
Modul 1: Querschnittstechnologien
Förderfähig sind Investitionen zum Ersatz oder zur Neuanschaffung von hocheffizienten Anlagen bzw. Aggregaten für die industrielle und gewerbliche Anwendung.
z.B.: Druckluftanlagen sowie deren übergeordnete Steuerung und Anlagen zur Abwärmenutzung beziehungsweise Wärmerückgewinnung aus Abwässern
sowie Planungsleistungen und Installationsarbeiten
Welche Vorteile habe ich?
- Energie sparen: weniger kWh – weniger Kosten
- Geld sparen: Hohe staatliche Förderung bei der Neu- oder Ersatzbeschaffung
- Mehr Geld sparen: profitieren Sie von Sonderkonditionen für hocheffiziente Anlagen.
- CO2 sparen: weniger Emissionen –gut für die Umwelt – gut für Sie
- Zeit sparen: Kompetente und durchgängige Beratung durch die WILLE GmbH
- Steuern sparen: Abschreibungen für Neuanlagen nutzen
- Ärger ersparen: Neuanlagen mit verlängerten Garantiezeiten bis zu 5 Jahren
Wie geht das?
- Fachberater der WILLE GmbH einladen.
Wir ermitteln Ihren aktuellen Druckluftbedarf, Kosten und Einsparmöglichkeiten. - Angebot einholen
Hier sind alle Kosten sichtbar, auf Wunsch auch mit Service-Vereinbarung über 5 Jahre - BAFA-Antrag stellen
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und auf sichere, effiziente und saubere Druckkluft freuen
Was bieten wir noch an??
Ölfreie Druckluft, alternativ Anlagen mit Lebensmittelöl
Druckluftmonitoring – Fernüberwachung
Wärmerückgewinnung
Leckage-Beseitigung
Hinweise:
- Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln des Bundes.
- Unterlagen für den Verwendungsnachweis sind spätestens innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes beim BAFA einzureichen.
- Durchführungszeitraum 24 Monate nach Antragstellung
- Bei Beantragung von De-minimis-Beihilfen darf der Gesamtbetrag der einem einzigen Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen im laufenden Steuerjahr und in den vorangegangenen zwei Steuerjahren 200.000 Euro nicht übersteigen.
- Mit der Umsetzung von Maßnahmen, für die eine Förderung bis zum 31.12.2023 beantragt wurde, darf bereits nach Antragstellung, also noch vor Ausstellung und Erhalt des Zuwendungsbescheides, begonnen werden.
- Die Ausgaben sollten auf Basis eines konkreten Angebots kalkuliert werden. Die Ausgaben für Planung und Installation müssen separat ausgewiesen sein
- Die Förderung darf nicht mit anderen staatlichen Beihilfen (bspsw. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)2) – einschließlich Zahlungen/Vergütungen nach dem EEG oder dem KWKG oder nach der De-minimis-Verordnung (De-minimis-VO) – für dieselbe Maßnahme kumuliert werden
- Von der Förderung ausgeschlossen sind u.a. bereits begonnene Maßnahmen, Erwerb gebrauchter Anlagen
- Mindestinvestitionsvolumen € 2.000,-
- Im Modul 1 (Querschnittstechnologien) sind die förderfähigen Nebenkosten begrenzt auf maximal 30 % der Investitionskosten.
Alle vollständigen Informationen finden Sie unter diesem
Link (BAFA):
BAFA
– Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft –
Zuschuss und Kredit