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für energieeffiziente Druckluftsysteme!

Neue EEW-Richtlinie in Kraft getreten

Am 1. Mai 2023 ist die überarbeitete Richtlinie des Förderprogramms „Bundesförderung Energie- und Ressourceneffizienz“ (EEW) in Kraft getreten.

Verbesserte Förderungsmöglichkeiten für Kleine Unternehmen

  1. Seit dem 1. Mai 2023 wird bei der EEW-Förderung erstmalig zwischen Kleinen Unternehmen (KU) und Mittelständischen Unternehmen unterschieden (MU). Somit können nun Kleine Unternehmen bis zu 50% Förderung erhalten, 10% mehr als zuvor. 
  2. Höhere Förderbeträge können sich für KU auch aus folgender Änderung ergeben: Der CO2-Förderdeckel für kleine Unternehmen wurde von bisher 900 Euro auf 1.200 Euro pro Tonne CO2 und Jahr angehoben.
  3. Zudem ist nun auch eine Förderung über Artikel 17 der AGVO möglich. Dieser Artikel richtet sich ausschließlich an KMU und ermöglicht eine Förderung in Höhe von 10 % für MU und 20 % für KU. Die Prozentangabe bezieht sich dabei auf die Beschaffungskosten der förderfähigen Investition.

Was bedeutet das für Sie als Unternehmer:

Der Staat unterstützt Sie bei Ersatz oder Neuanschaffung eines hocheffizienten Kompressors und den damit verbundenen Planungs- und Errichtungskosten

Gefördert wird dabei u.a.:

Modul 1: Querschnittstechnologien

Förderfähig sind Investitionen zum Ersatz oder zur Neuanschaffung von hocheffizienten Anlagen bzw. Aggregaten für die industrielle und gewerbliche Anwendung.
z.B.: Druckluftanlagen sowie deren übergeordnete Steuerung und Anlagen zur Abwärmenutzung beziehungsweise Wärmerückgewinnung aus Abwässern
sowie Planungsleistungen und Installationsarbeiten

Welche Vorteile habe ich?

  1. Energie sparen: weniger kWh – weniger Kosten
  2. Geld sparen: Hohe staatliche Förderung bei der Neu- oder Ersatzbeschaffung
  3. Mehr Geld sparen: profitieren Sie von Sonderkonditionen für hocheffiziente Anlagen.
  4. CO2 sparen: weniger Emissionen –gut für die Umwelt – gut für Sie
  5. Zeit sparen: Kompetente und durchgängige Beratung durch die WILLE GmbH
  6. Steuern sparen: Abschreibungen für Neuanlagen nutzen
  7. Ärger ersparen: Neuanlagen mit verlängerten Garantiezeiten bis zu 5 Jahren

Wie geht das?

  1. Fachberater der WILLE GmbH einladen.
    Wir ermitteln Ihren aktuellen Druckluftbedarf, Kosten und Einsparmöglichkeiten.
  2. Angebot einholen
    Hier sind alle Kosten sichtbar, auf Wunsch auch mit Service-Vereinbarung über 5 Jahre
  3. BAFA-Antrag stellen
    BAFA-Antrag einfach online ausfüllen (1-Seiter) unsere Fachberater unterstützen Sie
  4. Bestellen
    und auf sichere, effiziente und saubere Druckkluft freuen

Was bieten wir noch an??

Ölfreie Druckluft, alternativ Anlagen mit Lebensmittelöl

Druckluftmonitoring – Fernüberwachung

Wärmerückgewinnung

Leckage-Beseitigung

Hinweise:

  • Ein Rechtsanspruch auf Förderung besteht nicht. Die Förderung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit von Haushaltsmitteln des Bundes.
  • Unterlagen für den Verwendungsnachweis sind spätestens innerhalb von drei Monaten nach Ablauf des Bewilligungszeitraumes beim BAFA einzureichen.
  • Durchführungszeitraum 24 Monate nach Antragstellung
  • Bei Beantragung von De-minimis-Beihilfen darf der Gesamtbetrag der einem einzigen Unternehmen gewährten De-minimis-Beihilfen im laufenden Steuerjahr und in den vorangegangenen zwei Steuerjahren 200.000 Euro nicht übersteigen.
  • Mit der Umsetzung von Maßnahmen, für die eine Förderung bis zum 31.12.2023 beantragt wurde, darf bereits nach Antragstellung, also noch vor Ausstellung und Erhalt des Zuwendungsbescheides, begonnen werden.
  • Die Ausgaben sollten auf Basis eines konkreten Angebots kalkuliert werden. Die Ausgaben für Planung und Installation müssen separat ausgewiesen sein
  • Die Förderung darf nicht mit anderen staatlichen Beihilfen (bspsw. Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)2) – einschließlich Zahlungen/Vergütungen nach dem EEG oder dem KWKG oder nach der De-minimis-Verordnung (De-minimis-VO) – für dieselbe Maßnahme kumuliert werden
  • Von der Förderung ausgeschlossen sind u.a. bereits begonnene Maßnahmen, Erwerb gebrauchter Anlagen
  • Mindestinvestitionsvolumen € 2.000,-
  • Im Modul 1 (Querschnittstechnologien) sind die förderfähigen Nebenkosten begrenzt auf maximal 30 % der Investitionskosten.

Alle vollständigen Informationen finden Sie unter diesem Link (BAFA):
BAFA – Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit